Unsere Geschäftsbedingungen

Unsere Praxis ist ausschließlich eine Privatpraxis und nicht an das System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) angebunden. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt direkt mit Ihnen als Patient. Bei entsprechender privater Versicherung, Zusatzversicherung oder als Beihilfeberechtigter, haben Sie die Möglichkeit, sich die Kosten der notwendigen Behandlung von Ihrer Versicherung rückerstatten zu lassen.

Termine:

Die Terminvergabe erfolgt nach Vereinbarung. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, oder rufen Sie uns gerne an. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, versäumte Zeiten können nicht nachgeholt werden.

Terminabsagen:

Bitte sagen Sie Termine so früh wie möglich ab, so dass wir die Chance haben freigewordene Termine anderweitig zu vergeben. Wir bitten um Verständnis, dass Termine die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden mit einer Ausfallgebühr entsprechend des Behandlungstermins berechnet werden, gleiches gilt bei Nichterscheinen.

Vereinbarungen, Leistungen und Preise

Sabine Escher

Selbstzahler:

Die vom Heilpraktiker durchgeführten Beratungen und Behandlungen werden ohne ärztliche Verordnungen abgegeben.

Nimmt der Patient Leistungen in Anspruch, zahlt er diese selbst. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Der Stundensatz (60min) meiner Behandlungen beträgt 72,00 Euro und wird der jeweiligen Behandlungszeit angepasst, diese ist nicht vorgegeben. Eventuell zusätzlich benötigte Materialien wie z.B. Tapes oder Bandagen, sind hiervon ausgeschlossen.

Üblich ist Bezahlung mit EC Karte (es wird 1 € Bearbeitungsgebühr erhoben), eine Rechnungsstellung ist selbstverständlich auch möglich.

Private Krankenversicherung (PKV), private Zusatzversicherung, Beihilfe:

Viele private Krankenkassen erstatten die Leistungen von Heilpraktikern. Die Kostenerstattung ist dabei je nach Vertrag unterschiedlich. In Ihrer Versicherungspolice sollten Sie entsprechende Angaben dazu finden oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Viele Versicherungen und auch die Beihilfe erstatten oft nur Leistungen im Rahmen der GeBüH. Dies ist ein sehr veraltetes Verzeichnis aus den 80iger Jahren und dient lediglich als Orientierung für Heilpraktiker und Versicherungen. Unsere heutigen Honorare liegen oft darüber. Etwaige Differenzen sind vom Patienten zu tragen. Beihilfevorschriften haben keine Relevanz für die Honorarvereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Therapeuten.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.

Nach dem ersten Termin in dem ein ausführliches Gespräch (Anamnese), gegebenenfalls auch eine erste Behandlung stattfindet, kann ich Ihnen bereits eine Einschätzung geben über die weiteren Maßnahmen und die daraus entstehenden Kosten. Bitte beachten Sie, das der erste gemeinsame Termin in der Regel länger dauert ( eineinhalb bis zwei Stunden) als die weiteren Behandlungstermine ( 45 min. bis eine Stunde )

Das Aus- und Ankleiden ist in den angegebenen Zeiten bereits berücksichtigt.

Patient und Therapeut schließen einen Behandlungsvertrag, dieser ist im BGB § 611 als  „Dienstvertrag“ geregelt und unabhängig vom Behandlungserfolg.

Heilpraktiker sind in Ihren Honorarvereinbarungen unabhängig und an keine Vorgaben gebunden.

Der Stundensatz (60min) meiner Behandlungen beträgt 72,00 Euro und wird der jeweiligen Behandlungszeit angepasst.

Thomas Escher

Selbstzahler:

Die vom sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie durchgeführten Behandlungen werden ohne ärztliche Verordnungen abgegeben.

Nimmt der Patient Leistungen in Anspruch, zahlt er diese selbst. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Der Stundensatz (60min) meiner Behandlungen beträgt 72,00 Euro und wird der jeweiligen Behandlungszeit angepasst, diese ist nicht vorgegeben. Eventuell zusätzlich benötigte Materialien wie z.B. Tapes oder Bandagen, sind hiervon ausgeschlossen.

Üblich ist die Bezahlung mit EC Karte (es wird 1 € Bearbeitungsgebühr erhoben), eine Rechnungsstellung ist selbstverständlich auch möglich.

Private Krankenversicherung (PKV), private Zusatzversicherung, Beihilfe:

Viele private Krankenkassen erstatten die Leistungen von Heilpraktikern, auch die des sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie, es sei denn diese sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kostenerstattung ist dabei je nach Vertrag unterschiedlich. In Ihrer Versicherungspolice sollten Sie entsprechende Angaben dazu finden oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Viele Versicherungen und auch die Beihilfe erstatten oft nur Leistungen im Rahmen der GeBüH. Dies ist ein sehr veraltetes Verzeichnis aus den 80iger Jahren und dient lediglich als Orientierung für Heilpraktiker und Versicherungen. Unsere heutigen Honorare liegen oft darüber. Etwaige Differenzen sind vom Patienten zu tragen. Beihilfevorschriften haben keine Relevanz für die Honorarvereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Therapeuten.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.

Nach dem ersten Termin in dem ein ausführliches Gespräch, eine Untersuchung und ein Befund erhoben werden, besprechen wird alle weiteren sinnvollen Maßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten.

Patienten die privat versichert sind und von einem Arzt ein Privatrezept erhalten, können sich einen Physiotherapeuten Ihrer Wahl suchen, auch den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie, da dieser den Beruf des Physiotherapeuten mit staatlicher Anerkennung haben muss. Es wird in diesem Fall die vom Arzt vorgegebene Therapie durchgeführt ohne eigene Befunderhebung. Der Privatpatient schließt mit dem Therapeuten einen Honorarvertrag ab, in diesem sind die Maßnahme nach Vorgabe des Arztes und der vom Therapeuten festgelegte Preis geregelt. Die aufgeführten Beträge werden von fast allen privaten Versicherungen in voller Höhe getragen, jedoch können sich auch hier geringfügige Differenzen durch die festgelegten Tarife der Versicherungen ergeben die vom Patienten selbst getragen werden. Bitte erkundigen Sie sich auch hier bei Ihrer Versicherung.

Preisliste für Privat Patienten und Selbstzahler:

  • Krankengymnastik  30min   € 35,00
  • Manuelle Behandlungen  30min   € 38,00
  • Manuelle Behandlungen  60min   € 72,00
  • Lymphdrainage Teilbehandlung  30min   € 38,00
  • Lymphdrainage Großbehandlung  45min   € 53,00
  • Lymphdrainage Großbehandlung  60min   € 72,00
  • Klassische Massage  30min   € 38,00
  • Klassische Massage  60min   € 72,00

Zusatzleistungen:

  • Funktionelles und sensomotorisches Training   € 80,00
  • Personal Training  60min   € 80,00
  • Aromaölmassage  30min   € 45,00
  • Aromaölmassage  60min   € 80,00
  • Tape nach Aufwand
  • repuls Lichttherapie € 1 pro Minute. Max.12 Min pro Behandungsbereich

Das Aus- und Ankleiden ist in den angegebenen Zeiten bereits berücksichtigt.

Patient und Therapeut schließen einen Behandlungsvertrag, dieser ist im BGB § 611 als  „Dienstvertrag“ geregelt und unabhängig vom Behandlungserfolg.

Heilpraktiker, auch sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie, sind in Ihren Honorarvereinbarungen unabhängig und an keine Vorgaben gebunden.

Der Stundensatz (60min) meiner Behandlungen beträgt 72,00 Euro und wird der jeweiligen Behandlungszeit angepasst.

Nadine Skornitzke

Selbstzahler:

Die vom Heilpraktiker durchgeführten Behandlungen werden ohne ärztliche Verordnungen abgegeben.

Nimmt der Patient Leistungen in Anspruch, zahlt er diese selbst.

Private Krankenversicherung (PKV), private Zusatzversicherung, Beihilfe:

Viele private Krankenkassen erstatten die Leistungen von Heilpraktikern. Die Kostenerstattung ist, je nach Vertrag unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sch im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Viele Versicherungen und auch die Beihilfe erstatten oft nur Leistungen im Rahmen der GeBüH. Dies ist ein sehr veraltetes Verzeichnis aus den 80iger Jahren und dient lediglich als Orientierung für Heilpraktiker und Versicherungen. Unsere heutigen Honorare liegen oft darüber. Etwaige Differenzen sind vom Patienten zu tragen. Beihilfevorschriften haben keine Relevanz für die Honorarvereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Therapeuten.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Durch die Mitgliedschaft im Berufsverband für funktionelle Osteopathie bvFO bezuschussen viele Versicherungen die osteopathische Behandlung. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.

Patient und Therapeut schließen einen Behandlungsvertrag, dieser ist im BGB § 611 als  „Dienstvertrag“ geregelt und unabhängig vom Behandlungserfolg.

Heilpraktiker, auch sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie, sind in Ihren Honorarvereinbarungen unabhängig und an keine Vorgaben gebunden.

Der Stundensatz (60min) meiner Behandlungen beträgt 80,- Euro. 

Das Aus- und Ankleiden ist in der angegebenen Zeit bereits berücksichtigt.

Vorerst ist die Bezahlung nur per Überweisung mit Rechnungsstellung möglich.